
Hierher gehören diejenigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Teil des Staates, sondern der Gesellschaft sind, ohne solche des Staatskirchenrechts zu sein (für diese: :Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts (Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft)). ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Willy_Vandenberghen
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